Baustellenverordnung
Der Bauherr wird gemäß Baustellenverordnung in die Pflicht genommen. Der Baustellenkoordinator als Bindeglied zwischen dem Planer und der Bauleitung sowie der durchführenden Firma richtet sich nach der Baustellenverordnung. Die wichtigste Aufgabe der Baustellenkoordination ist die Arbeitssicherheit bei einem Baustellenbetrieb zu überwachen, damit sich keine Unfälle einstellen.
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